Die Ausbildung für Skilauf in Österreich
 

Unterrichtspersonen

Die Instruktoren und Skilehrer sind für die Wintersportler die Ansprechpersonen für das Erlernen des Sportes, für den Ankauf von Wintersportgeräten und Bekleidung, für die Planung von Skiurlauben. Für Ski-Vereine unverzichtbare Aufgabenbereiche von Instruktoren sind die Durchführung von Skikursen - die aus rechtlichen Gründen nur durch Lehrwarte erfolgen kann - sowie die Planung von Vereins-Skifahrten.

1. Der staatlich geprüfte Ski- und Schneesportlehrer

Die Anmeldung und Ausbildung erfolgt über den österreichischen Berufsskilehrer-Verband.

  • Abschluss mit staatlichen Prüfungen
  • Berechtigung zur Führung einer Skischule

2. Der Landes Ski- und Schneesportlehrer

Die Anmeldung und Ausbildung erfolgt durch den jeweiligen Landesverband der Berufskilehrer. Der Ablauf der Ausbildung:

  • Eignungsprüfung = Anwärterkurs
  • 2x 10 Tage Ausbildungskurs
  • Alpinkurs
  • Abschlussprüfungen vor einer Standeskommission (Skischulleiter)
  • Berechtigung zum Unterricht im Rahmen einer Skischule

Interessierte erhalten genauere Auskünfte über die Ausbildung zum Landes -Ski- und Schneesportlehrer bei den jeweiligen Landesverbänden der Berufsskilehrer.

NÖ Berufsskilehrerverband
Schneckgasse 4
3100 St. Pölten
Tel. 02742/72239
Mobil: 0664/73492962
info@noeslv.at

www.noeslv.at

3. Der staatlich geprüfte Instruktor (vormals Lehrwart)

Die Anmeldung zu diesen Kursen wird nur durch das Referat Instruktoren im Landesskiverband NÖ durchgeführt.
Die Ausbildungskurse werden von der BSPA Wien durchgeführt. Weitere Infos über diverse Instruktor-Ausbildungen erhalten sie auch unter  Termine 2010 oder von den Ausbildungsstätten unter www.bspa.at

  • 1. Semester - 14 Tage Ausbildungskurs

  • 2. Semester – 14 Tage Ausbildungskurs

  • Abschlussprüfung vor staatl. Kommission
  • Berechtigung zum Unterricht von Vereinsmitgliedern und ÖSV Mitgliedern
  • Unterricht weltweit möglich gegen Aufwandsentschädigung

Bei Unterricht Schigebieten mit Skischule ist die Anmeldung bei der jeweiligen örtlichen Skischule mit den Ausweisen der Schüler erforderlich.